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Bundesfinanzhof 

Az.: VI R 29/96

Oberfinanzdirektion Koblenz 

Az.: S 2532 A - St 322

Az.: S 2354 A - St334


Wer seinen Computer so gut wie ausschließlich beruflich nutzt, kann die Kosten für dessen Anschaffung und die dazugehörige Software als Betriebsausgaben abziehen. Wer seinen PC bis zum 30.06.1997 angeschafft hat, muß nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz die Anschaffungskosten auf 5 Jahre verteilen. Dagegen kann bei einer Anschaffung danach von einer nur vierjährigen Nutzungsdauer ausgegangen werden. Davon unberührt beliebt aber die Möglichkeit, Anschaffungskosten bis DM 800,-- für selbständig nutzbare Computer (Laptop oder Notebook) oder für Trivialsoftware sofort abzuziehen.

Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden, daß eine kürzere als die von der Finanzverwaltung anerkannte Abschreibungsdauer nur gerechtfertigt ist, wenn nachprüfbare Gründe für eine kürzere Nutzungsdauer sprechen. Auch bei einigen Sonderfällen ( z.B. bei Computern, die einem erhöhten Verschleiß infolge häufigen Transports unterliegen) sieht die Finanzverwaltung einen verkürzten Abschreibungszeitraum als gerechtfertigt an.


 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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