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zukünftige Änderungen in 2000/2001: aa. Radarwarngeräte: Die
Benutzung sogenannter „Radarwarner“ ist zwar nicht strafbar, stellt aber
nach Auffassung der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Die Geräte können daher nach den allgemeinen Polizeigesetzen der Bundesländer
beschlagnahmt werden (Vorsicht! In Bayern geschieht dies durch die
Polizei sehr häufig!). Die
Bundesregierung plant ein generelles Verbot von Radarwarngeräten. Es soll zukünftig
die Verwendung aller technischen Einrichtungen im Fahrzeug untersagt werden, die
„dafür bestimmt sind, die Verkehrsüberwachung zu beeinträchtigen".
Die entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll noch in diesem
Herbst erfolgen; die konkrete Verbotsregelung soll dann spätestens im Jahr 2001
in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen werden. bb. Telefonieren im Auto und auf dem Fahhrad: Autofahrern,
die während der Fahrt mit dem Mobiltelefon in der Hand telefonieren, soll zukünftig
ein Verwarnungsgeld in Höhe von 60 DM drohen. Ein entsprechendes Verbot der
Handy-Benutzung ohne Freisprecheinrichtung soll demnächst in der Straßenverkehrs-Ordnung
verankert werden (Ende 2000). Gleiches soll auch für Radfahrer gelten! cc. junge Autofahrer: Die
Bundesregierung will gemeinsam mit den Ländern ein Konzept zur Bekämpfung der
überproportional hohen Beteiligung junger Fahrzeugführer an Autounfällen
entwickeln. In diesem Zusammenhang soll die Fahrausbildung geändert werden,
junge Autofahrer sollen durch pädagogische Maßnahmen Hilfestellungen zur Bewältigung
des Fahralltags erhalten. Weiterhin soll eine Verkürzung der Probezeit
stattfinden, wenn man an Seminaren zum „Erfahrungsaustausch in Theorie und
Praxis“ teilnimmt. In
diesem Zuge soll zudem das Fahrlehrergesetz neu gestaltet werden. |
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