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zukünftige Änderungen in 2000/2001:


aa. Radarwarngeräte:

Die Benutzung sogenannter „Radarwarner“ ist zwar nicht strafbar, stellt aber nach Auffassung der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Die Geräte können daher nach den allgemeinen Polizeigesetzen der Bundesländer beschlagnahmt werden (Vorsicht! In Bayern geschieht dies durch die Polizei sehr häufig!).

Die Bundesregierung plant ein generelles Verbot von Radarwarngeräten. Es soll zukünftig die Verwendung aller technischen Einrichtungen im Fahrzeug untersagt werden, die „dafür bestimmt sind, die Verkehrsüberwachung zu beeinträchtigen". Die entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll noch in diesem Herbst erfolgen; die konkrete Verbotsregelung soll dann spätestens im Jahr 2001 in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen werden.

 

bb. Telefonieren im Auto und auf dem Fahhrad:

Autofahrern, die während der Fahrt mit dem Mobiltelefon in der Hand telefonieren, soll zukünftig ein Verwarnungsgeld in Höhe von 60 DM drohen. Ein entsprechendes Verbot der Handy-Benutzung ohne Freisprecheinrichtung soll demnächst in der Straßenverkehrs-Ordnung verankert werden (Ende 2000). Gleiches soll auch für Radfahrer gelten!

cc. junge Autofahrer:

Die Bundesregierung will gemeinsam mit den Ländern ein Konzept zur Bekämpfung der überproportional hohen Beteiligung junger Fahrzeugführer an Autounfällen entwickeln. In diesem Zusammenhang soll die Fahrausbildung geändert werden, junge Autofahrer sollen durch pädagogische Maßnahmen Hilfestellungen zur Bewältigung des Fahralltags erhalten. Weiterhin soll eine Verkürzung der Probezeit stattfinden, wenn man an Seminaren zum „Erfahrungsaustausch in Theorie und Praxis“ teilnimmt.

In diesem Zuge soll zudem das Fahrlehrergesetz neu gestaltet werden.


 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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