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Gesetzesänderungen zum 01.03.2002: Ab 01.03.2002 treten Änderungen im Familien- und im Straßenverkehrsrecht in Kraft. I. Verkehrsrecht: 1. Die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen steht vom 01.03.2002 an unter Strafe. Verboten ist die Benutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Warngeräten bereits seit Januar 2002. Stellt die Polizei ab 01.03.2002 fest, dass Sie solch ein Gerät benutzen bzw. mitführen, so müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro (146,69 DM) zahlen. Außerdem bekommt man 4 Punkte in Flensburg. 2. Vom 01.03.2002 an ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder schwarz statt bisher grün. Wer weiterhin mit den alten Kennzeichen fährt, fährt ohne Versicherungsschutz! Das neue Haftpflichtschild können sie bei den Versicherungen erwerben und kostet rund 70 Euro (137 DM).
II. Familienrecht: 1. In Kraft tritt am 01.03.2002 weiterhin eine Neufassung des „Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes“. Hiermit wird unter anderem für die Partner bi-nationaler Ehen bei Scheidungsverfahren Chancengleichheit geschaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung des Verfahrensrechts in Familiensachen innerhalb der EU.
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