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Altfahrzeuge werden künftig kostenlos und umweltgerecht entsorgt!


Der Bundesrat hat am 31.05.2002 dem „Altfahrzeuggesetz“ zugestimmt. Autobauer und -importeure sind hiernach ab dem Jahr 2007 verpflichtet, Altautos unentgeltlich zurückzunehmen und umweltfreundlich zu entsorgen. Für Neuwagen gilt dies bereits ab 01.07.2002. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie über Altfahrzeuge in nationales Recht umgesetzt.

Die Letzthalter von Altfahrzeugen sollen fortan die Möglichkeit haben, diese unentgeltlich an den Hersteller zurückgeben zu können. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge soll dies erst ab dem Jahre 2007 gelten. Hersteller und Importeure von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen sollen künftig bei Neufahrzeugen dazu verpflichtet sein, Altfahrzeuge zurückzunehmen und zu verwerten.

Ab dem 01.07.2003 sieht das Gesetz ferner ein grundsätzliches Verbot dafür vor, Fahrzeuge und Bauteile in Verkehr zu bringen, die die Schwermetalle Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom enthalten.


Am 05.12.2001 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Entsorgung von Altfahrzeugen verabschiedet. Die Letzthalter von Altfahrzeugen haben die Möglichkeit, diese unentgeltlich an den Hersteller/Importeur zurückzugeben. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge soll dies ab dem Jahre 2007 gelten. Für Neufahrzeuge soll die Regelung ab 07/2002 gelten.

Hersteller und Importeure von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen müssen Altfahrzeuge künftig zurücknehmen und verwerten und haben die damit verbundenen Kosten zu tragen. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten entnommen wurden und die nicht mindestens 3 Monate in Deutschland zugelassen waren.

Wegen der neuen Rücknahme- und Verwertungspflichten haben Hersteller und Importeure Rückstellungen zu bilden.

 

Anmerkung vom Verfasser: Die Pflicht der Hersteller und Importeure zur kostenlosen Rücknahme wird dazu führen, dass die Entsorgungskosten in die Preise für Neufahrzeuge einbezogen werden, so dass am Ende wieder einmal der Verbraucher zahlt!


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

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