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Anti-Spam-Gesetz in den USA endgültig beschlossen!


In den USA wurde nunmehr am 08.12.2003 ein Anti-Spam-Gesetz (sog. „Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act“) verabschiedet. Dieses soll am 01.01.2004 in Kraft treten und dem sog. „Spamming“ (= Zusendung unerwünschter Werbung) mit drastischen Strafen Einhalt gebieten. E-Mails unter gefälschten Absenderadressen werden verboten und solche mit pornographischen Inhalt müssen zusätzlich als solche gekennzeichnet werden. Zudem muss jede Werbe-E-Mail eine funktionstüchtige Antwortadresse beinhalten, unter der man sich vom Empfang weiterer Mails abmelden kann. Das Gesetz  sieht bei Verstößen eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren und eine Geldstrafe bis zu 6 Millionen US-Dollar vor. Gerichtliche Schritte gegen die Spammer können nur die Regulierungsbehörde FTC, Provider und Staatsanwälte einleiten. Privatleute können hieraus keine Rechte ableiten.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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