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Arbeitsmarkt - Gesetz zur Reform zum 01.01.2004:


Am 19.12.2003 wurde das „Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt“ verabschiedet (BR-Drs. 944/03).

1. Das Kündigungsschutzgesetz gilt ab 01.01.2004 nicht mehr für neu eingestellte Arbeitnehmer in Kleinbetrieben mit bis zu 10 Arbeitnehmern (bisher lag die Grenze bei 5 Arbeitnehmern). Für Betriebe, die momentan zwischen 5 bis 10 Arbeitnehmer beschäftigen, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes.

2. Bei einer Kündigung wird die Sozialauswahl auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers und auf eine mögliche Schwerbehinderung beschränkt, ohne dass Leistungsträger mit einbezogen werden müssten. Eine „Kündigungsschutzklage“ muss nunmehr einheitlich innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden. Bei betriebsbedingten Kündigungen sollen Arbeitnehmer einen gesetzlichen Abfindungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen haben.

3. Bei Unternehmensgründungen können in den ersten 4 Jahren befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund bis zur Dauer von 4 Jahren abgeschlossen werden.

4. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man zukünftig grundsätzlich nur noch 12 Monate lang. Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr höchstens 18 Monate lang (dies gilt für über 55-jährige erst ab dem Jahr 2006).

5. Wird eine zumutbare Erwerbstätigkeit oder Eingliederungsmaßnahme von einem Arbeitslosen abgelehnt, so wird es zukünftig zu Leistungskürzungen kommen. Für die Zumutbarkeit einer Arbeit kommt es ferner nicht mehr darauf an, ob ein tarifliches oder ortsübliches Arbeitsentgelt gezahlt wird.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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