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Keine fristlose Kündigung bei Verstoß gegen die Attestpflicht bei Krankheit! Landesarbeitsgericht (= LAG) Hessen Az.: 16/9 Sa 1876/01 Urteil vom 05.08.2002 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!): Auch mehrere Verstöße gegen die Attestpflicht bei Krankheit rechtfertigen nicht automatisch die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. Sachverhalt: Der rund 20 Jahre lang bei dem Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer war längere Zeit krank geschrieben. Nachdem er zunächst regelmäßig ärztliche Atteste eingereicht hatte, gab er nach einigen Monaten trotz wiederholter Aufforderung keine ärztlichen Atteste mehr ab. Seine Handlungsweise begründete er damit, dass die Firma auch keine Lohnfortzahlung mehr leisten müsse. Trotz seiner langen Betriebszugehörigkeit wurde ihm daraufhin fristlos gekündigt. Entscheidungsgründe: Das Landesarbeitsgericht erklärte die außerordentliche Kündigung für unwirksam, die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung erklärte es jedoch für zulässig. Bei der Attestpflicht handelt es sich lediglich nur um eine „Nebenpflicht“ des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis. |
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