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Landgericht Berlin AZ: 16 0 446/988 Das regelmäßige Auswerten einer Datenbank im Internet ohne Genehmigung des
Inhabers für eigene gewerbliche Zwecke verletzt nach einem Urteil des
Landgerichts Berlin das Urheberrecht des Datenbankherstellers (§ 87b des
Urheberrechts-Gesetzes). Dieser kann daher Unterlassung und Schadensersatzansprüche
geltend machen. Als Datenbank im juristischen Sinne gilt jede systematische
Zusammenstellung von Daten, die mit nicht bloß unerheblichem Aufwand angelegt
oder gepflegt wird (§ 87a des Urheberrechts-Gesetzes). |
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