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EU liberalisiert den Autohandel in Europa:
Die Europäische Kommission hat
die neue Gruppenfreistellungsverordnung (= GVO) für den Vertrieb und
Kundendienst in der Automobilbranche verabschiedet, die zum 01.10.2002 in Kraft
tritt. Nach Ansicht der EU-Kommission wird die GVO den Wettbewerb im Kfz-Sektor
europaweit steigern. Zukünftig haben Kfz-Vertragshändler das Recht, mehrere
unterschiedliche Automarken zu vertreiben. Momentan wird dies in der Regel durch
Verträge mit den Automobilherstellern eingeschränkt. Für die Anpassung der
bestehenden Verträge ist eine Übergangszeit von einem Jahr vorgesehen.
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