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Auto-Zulassung ist künftig nur ohne Steuerschulden möglich! Die Bundesländer können die Zulassung eines Autos künftig davon abhängig machen, dass keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände bestehen und eine Einzugsermächtigung für diese Steuer erteilt wird. Einem entsprechenden Gesetz des Bundestages hat der Bundesrat am 21.06.2002 zugestimmt. Die Neuregelung soll dazu beitragen, die hohen Kraftfahrzeugsteuer-Schulden in den Ländern abzubauen und dadurch Einnahmeausfälle für die Länder zu verhindern. Den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BT-Drs.:14/7466) können Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages im Internet einsehen unter: http://dip.bundestag.de/btd/14/074/1407466.pdf |
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