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Wer im Baustellenbereich überholt, den trifft eine höhere Haftungsquote bei einem Unfall! LG Mühlhausen Az.: 2 S 22/02 Urteil vom 14.05.2002 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Wer in einem Baustellenbereich auf der Autobahn überholt, trägt ein höheres Haftungsrisiko bei einem Unfall als der Überholte. Denn den Überholer trifft bei einem Unfall in der Regel ein größeres Verschulden als den Überholten, da er seinen Wagen in die gefahrträchtige Situation im engen Baustellenbereich gebracht hat. Sachverhalt: Der Kläger hatte den Beklagten auf einer Autobahn in einem Baustellenbereich überholt, dabei hatten sich die beiden Fahrzeuge seitlich „berührt“. Die Verschuldensfrage konnte nicht geklärt werden. Entscheidungsgründe: Nach Ansicht der Richter hat der Überholer bei der unklaren Sachlage an dem Unfall ein Verschulden von 60 %. Durch den Überholvorgang auf der nur zwei Meter breiten Spur blieben dem Überholer zu beiden Seiten nur je 10-15 cm Platz. Nach Ansicht der Richter kann hier schon die geringste Konzentrationsschwäche zu einem Unfall führen. |
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