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Radfahrer hat Mitverschulden an einem Unfall, wenn er ohne Beleuchtung fährt! LG Coburg Az.: 32 S 1/02 Urteil vom 19.04.2002 rechtskräftig! Leitsatz (vom Verfasser nicht amtlich!): Kollidiert ein Radfahrer, der bei schlechten Witterungsverhältnissen ohne Beleuchtung fährt, mit einem Pkw, der ihm die Vorfahrt genommen hat, muss er mit einer Minderung seiner Schaden- und Schmerzensgeldansprüche rechnen. Sachverhalt und Entscheidungsgründe: Der Radfahrer hatte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 € geklagt. Das LG Coburg sprach ihm jedoch nur 500 € zu. Nach Ansicht des LG Coburg ist es eine gravierende Sorgfaltspflichtverletzung, wenn man als Radfahrer bei schlechter Witterung ohne Beleuchtung fährt. |
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