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Beschäftigungsverhältnisse (geringfügige) - Änderungen zum 01.04.2003


1. Am 01.04.2003 treten die Änderungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Kraft. Die monatliche Entgeltgrenze wird von 325 € auf 400 € angehoben. Ferner entfällt die bisherige 15-Stunden-Regelung.

2. Für die geringfügig Beschäftigten sind diese Beschäftigungsverhältnisse abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt lediglich eine Pauschalabgabe in Höhe von 25 % (bei 400 € = 100 €). Davon werden 12 % an die gesetzliche Rentenversicherung und 11 % an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Die übrigen 2 % sind Pauschalsteuern (= Lohnsteuern, Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuern). Die Lohnsteuer kann auch wie bisher nach der Lohnsteuerkarte erhoben werden.

3. Arbeitgeber die geringfügig Beschäftigte in haushaltsnahen Bereichen beschäftigen, können 10 % ihrer Aufwendungen (max. 510 € im Jahr) von ihrer Steuerschuld abziehen. Arbeitgeber, die in ihrem Privathaushalt einen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, können 12 % Aufwendungen (max. 2.400 € im Jahr) von ihrer Steuerschuld abziehen.

4. Arbeitgeber müssen für Arbeitsentgelte von 400 € bis zu 800 € grundsätzlich den vollen Anteil zur Sozialversicherung zahlen. Arbeitnehmer müssen dagegen im Rahmen einer sog. „Gleitzone“ von 4 % bis zum vollen Arbeitnehmeranteil zahlen.

5. Ferner wurden die Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für Versicherungspflichtige Selbständige und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 400 € angehoben. Dadurch ergibt sich ein zukünftiger Mindestbeitrag in Höhe von 78 € monatlich. Für selbständige Künstler und Publizisten gilt weiterhin eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 325 € monatlich.


 

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Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

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