Home
Nach oben
Inhalt
Impressum
Kooperation
Suchen
Neue Urteile
Highlight
Aktuell
Vollmacht
Forum
Presse
Humor
KanzleiInfos
Newsletter
Jobs
Inkasso
Onlineberatung
Vortrag
neue Gesetze
Arbeitsrecht
Bankrecht
Baurecht
Computerrecht
Erbrecht
Familienrecht
Handelsrecht
Internetrecht
Medizinrecht
Mietrecht
Nachbarrecht
Reiserecht
Sozialrecht
Sportrecht
Standesrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Telefonrecht
Tierrecht
Verkehrsrecht
VersicherungsR
VerwaltungsR
WettbewerbR
WEG
Zivilrecht
       

Bookmarks

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


gravierende Mitverschuldensbeiträge können Mithaftung aus Betriebsgefahr entfallen lassen!


Landgericht Coburg

Az.: 32 S 185/01

Verkündet am 21.12.2001

Vorinstanz: AG Coburg – Az.: 12 C 733/01


In dem Rechtsstreit wegen Forderung hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Coburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21.12.2001 für Recht erkannt:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Amtsgerichts Coburg vom 24.10.2001 wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsmittels fallen dem Kläger zur Last.

Von der Darstellung des T a t b e s t a n d e s wird gemäß § 543 Absatz 1 ZPO abgesehen.

En t s c h e i d u n g s g r ü n d e:

Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das Amtsgericht Coburg hat die Klage mit Recht abgewiesen.

Es kann dabei dahinstehen, ob tatsächlich der Unfall bereits abgeschlossen war. Jedenfalls hat die Fahrerin des klägerischen PKW so gravierende Mitverursachungs- bzw. Mitverschuldensbeiträge gesetzt, dass eine etwaige Mithaftung der Beklagten aus Betriebsgefahr bzw. Verschulden vollständig zurücktritt.

Entweder hatte die Tochter des Klägers ihre Fahrgeschwindigkeit nicht den herrschenden Verhältnissen angepasst und konnte deshalb nicht rechtzeitig bzw. angemessen reagieren. Oder sie fuhr mit zu geringem Sicherheitsabstand hinter dem PKW des Zeugen IBM. Sofern sie weder zu schnell noch zu nahe hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug fuhr, reagierte sie aber jedenfalls falsch. Dies ergibt sich zwingend aus dem Umstand, dass die beiden vor ihr fahrenden PKW-Lenker dem durch die Beklagtenseite verursachten Hindernis ausweichen konnten. Weshalb es der Fahrerin des klägerischen PKW unmöglich gewesen sein soll, ebenso wie beispielsweise der vor ihr fahrende Zeuge nach links auszuweichen, ist der Kammer nicht ersichtlich. Im Gegenteil: Mit dem entsprechenden Fahrmanöver des vor ihr Fahrenden war für sie eine Handlungs- bzw. Reaktionsaufforderung gesetzt, die -nachdem die Tochter des Klägers hinter dem Zeugen ABM fuhr- örtlich deutlich vor dem Reaktionspunkt des Zeugen lag.

Die Berufung ist deshalb mit der Kostenfolge des § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


Copyright © 1998 - 2012 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 31. März 2012 -  Besucher: Zaehler_4.gif (16247 Byte)  - Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an:CGK@RA-Kotz.de

Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Community Rechtsforum Rechtsartikel Rechtshilfe 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Mietrecht Mietrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Arbeitsrecht Arbeitsrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Verkehrsrecht Siegen Versicherungsrecht Siegen Verkehrsunfall Siegen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Medizinrecht Medizinrechtsforum 57223 Kreuztal - 57072 Siegen Rechtsanwalt Rechtsanwälte Kotz Internetrecht Hilfe bei Urheberrechtsabmahnungen 57223 Kreuztal - 57072 Siegen