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| Reform
des Betriebsverfassungsgesetzes: Verfasser: Dr. Christian Kotz Unter dem Betriebsverfassungsrecht sind die Normen zu verstehen, die die Beziehungen des Arbeitgebers zu den Arbeitnehmern und deren Vertretungen (insbesondere Betriebsrat und Personalrat) regeln. Es ist für die „private Wirtschaft“ im Betriebsverfassungsgesetz und in den Mitbestimmungsgesetzen nebst Durchführungsverordnungen geregelt. Das Betriebsverfassungsgesetz findet jedoch keine Anwendung auf Betriebe und Bereiche des öffentlichen Dienstes.
2.
Ziel der Reform: Ziel der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes ist nach Angabe der
Regierungskoalition die Schaffung einer modernen und flexiblen
Betriebsverfassung, die in der Lage ist,
3. Änderungen: Dies
soll durch folgende Neuerungen erreicht werden: 1.
Schaffung einer verlässlichen und tragfähigen Organisationsgrundlage für
den Betriebsrat durch eine Kombination aus gesetzlichen und vertraglichen Lösungen,
die die Bildung von Betriebsräten auch betriebs- und unternehmensübergreifend
erlaubt (z.B. gemeinsamer Betriebsrat mehrerer Unternehmen,
Sparten-Betriebsrat). 2.
Erleichterung der Bildung von Betriebsräten durch Entbürokratisierung
des Wahlrechts einschließlich Aufhebung des überholten Gruppenprinzips
Arbeiter/Angestellte. 3.
Einbeziehung von Leiharbeitnehmern/-innen und „in Telearbeit Beschäftigten“
in die Betriebsverfassung. 4.
Modernisierung der Arbeitsbedingungen des Betriebsrats, insbesondere
durch moderne Techniken und Delegation von Beteiligungsrechten durch den
Betriebsrat an Arbeitsgruppen. 5.
Stärkung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei
Qualifikation und Beschäftigungssicherung. 6.
Stärkere Einbeziehung des Einzelnen in die Arbeit des Betriebsrats. 7.
Ausdehnung der Aufgaben des Betriebsrats im Bereich des betrieblichen
Umweltschutzes. 8.
Mehr Möglichkeiten des Betriebsrats zur Förderung der Chancengleichheit
von Frauen und Männern, insbesondere anteilige Berücksichtigung der Frauen im
Betriebsrat. 9.
Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung. 10.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit
im Betrieb. |
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