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Rechtliche Stellung von BMF-Schreiben


Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Schreiben des Bundesfinanzministeriums den allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Sinne des Grundgesetzes vergleichbar seien.


Weisungen im Sinne des Grundgesetzes:

Schreiben des BMF (= Bundesfinanzministerium) stellen nach Ansicht der Bundesregierung, allgemeine Weisungen im Sinne des Grundgesetzes dar und dienen der Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern. Außerdem spiegeln sie den Willen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wider und sind von der Steuerverwaltung im Vollzug zu beachten. Mit Hilfe eines „BMF-Schreibens“ kann der Finanzminister sein allgemeines Weisungsrecht gegenüber den Landesfinanzbehörden für die Verwaltung der Einkommensteuer durchsetzen. Aktuelle Rechts- und Verfahrensfragen, die thematisch begrenzt sind, können so einfach geregelt werden.




 

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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