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Brandschäden verursacht durch Kinder: Haftung der Haftpflichtversicherung und der Eltern! OLG Nürnberg Az.: 6 U 1352/02 Urteil vom 07.02.2003 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!): Verursachen Kinder beim Spielen mit Feuer einen Brandschaden, so muss die Haftpflichtversicherung der Eltern des „Anführers“ dafür in vollem Umfang aufkommen. Die Haftpflichtversicherung kann auch keinen Ausgleich von den übrigen beteiligten Kindern verlangen, wenn diese den konkreten Geschehensablauf nicht vorhersehen konnten.
Entscheidungsgründe: Die Klage wurde abgewiesen. Die 9-jährige hatte zwar die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Gefährlichkeit ihres Handelns, konnte jedoch den konkreten Geschehensablauf nicht absehen. Sie konnte auch nicht damit rechnen, dass die 10-jährige einen Plastikkorb in Brand setzen würde. Für sie war zudem eine Gefahrabwendung im konkreten Fall nicht möglich. |
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