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Stand: 01.04.2004
Was kostet was?
Das Risiko, bei einem Verstoß
gegen die Verkehrsregeln ertappt zu werden, hat sich erheblich erhöht. Bei
welchen Vergehen Sie mit welchen Strafen rechnen müssen, sagt der aktuelle
Verwarnungs- und Bußgeldkatalog.
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten
gibt es den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine
einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen
für einen Regelfall festgeschrieben, also wenn keine Besonderheiten vorliegen.
Blieb der Verkehrsverstoß allerdings nicht ohne Folgen oder liegen bereits
einschlägige Voreintragungen vor, so wirkt sich das verschärfend aus. Umstände,
die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen, erlauben eine
Abweichung zugunsten des Betroffenen.
Im Verwarnungsgeldkatalog sind
weniger schwerwiegende Verfehlungen geregelt. Sie sind mit einem Verwarnungsgeld
von 5 € bis 30 € (10 DM bis 75 DM) belegt. In der Regel wird bei diesen
Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot gemacht und eine
Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Erfolgt keine Zahlung und stellt die
Behörde das Verfahren auch aus sonstigen Gründen nicht ein, so wird ein
förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der Bußgeldkatalog umfasst
gewichtigere Verkehrsverstöße. Die Regelsätze liegen zwischen 40 € bis 750 € (80
DM bis 1.500 DM). Die rechtskräftige Ahndung wird im Flensburger
Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. Für einige
besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von ein bis drei
Monaten Dauer als Regelfolge vorgesehen. Sofern die Umstände der Tat oder die
Auswirkungen des Fahrverbotes erheblich vom Durchschnittsfall abweichen, kann
ausnahmsweise von dessen Verhängung - gegen Erhöhung der Geldbuße - abgesehen
werden.
Im Bußgeldverfahren erhält der
Betroffene zunächst Gelegenheit zur Anhörung. Die Angaben zur Sache sind dabei
freiwillig. Werden hierzu Ausführungen gemacht, so prüft die Behörde, ob der
Tatvorwurf fallengelassen oder geändert wird; andernfalls ergeht ein
gebührenpflichtiger (es entstehen hier weitere Kosten in der Regel in Höhe von
18 € (36 DM) Bußgeldbescheid.
Gegen den Bußgeldbescheid kann
innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dadurch wird
eine richterliche Überprüfung des Tatvorwurfes in einer Hauptverhandlung
erreicht. Der Betroffene ist hier grundsätzlich zum Erscheinen im Termin
verpflichtet und kann davon nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag
entbunden werden. Das Gericht entscheidet darüber, ob das Verfahren zur
Einstellung gelangt oder der Betroffene freigesprochen oder verurteilt wird. Nur
unter sehr engen Voraussetzungen ist die Überprüfung des Urteils auf
Verfahrensfehler oder Gesetzesverstöße im Rahmen einer Rechtsbeschwerde möglich.
Der neue Bußgeldkatalog zum
01.04.2004:
Änderungen zum 01.04.2004
Bußgeldkatalog vom 01.01.2002 bis zum 31.03.2004
- Bußgeldkatalog bis
zum 31.12.2001
Den gesamten Bußgeld- und Punktekatalog finden Sie bei dem
Kraftfahrt-Bundesamt.
Auszug aus der neuen
Bußgeldverordnung mit den wichtigsten Bußgeldtatbeständen:
Abbiegen
Ampel
Autobahn
Busspur
Fahrerflucht
Fahrzeugmängel
Fußgängerüberweg
Geschwindigkeit
Grüner Pfeil
Gurtanlegepflicht
Halten
Handyverbote
Hauptuntersuchung
Kennzeichen
Kraftfahrzeugstrassen/Autobahn
Lichtzeichen-/Wechselzeichenanlage (Ampel etc.)
Nichteinhalten von Abstand
Parken
Sonntagsfahrverbot LKWs
Sonstiges
Straftatbestände
Überholen
Vorfahrt/Vorfahrtszeichen
Wechselzeichenanlage (Ampel)
Geschwindigkeit
|
Mit zu hoher, nicht
angepaßter Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei
Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen,
Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B.
Nebel oder Glatteis) |
Euro
50 |
Punkte
3 |
|
Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen
Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten: |
|
|
Euro |
Punkte |
Fahrverbot/
Monat(e) |
|
in km/h |
innerorts |
außerorts |
innerorts |
außerorts |
innerorts |
außerorts |
|
bis 10 |
15 |
10 |
|
|
|
|
|
11-15 |
25 |
20 |
|
|
|
|
|
16-20 |
35 |
30 |
|
|
|
|
|
21-25 |
50 |
40 |
1 |
1 |
|
|
|
26-30 |
60 |
50 |
3 |
3 |
|
|
|
31-40 |
100 |
75 |
3 |
3 |
1 |
|
|
41-50 |
125 |
100 |
4 |
3 |
1 |
1 |
|
51-60 |
175 |
150 |
4 |
4 |
2 |
1 |
|
61-70 |
300 |
275 |
4 |
4 |
3 |
2 |
|
über 70 |
425 |
375 |
4 |
4 |
3 |
3 |
Vorfahrt/Vorfahrtszeichen
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|
Vorfahrt nicht beachtet und
dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet |
50 |
3 |
|
Beim Einfahren in eine
Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht
beachtet |
50 |
3 |
|
Stoppschild
nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet |
50 |
3 |
|
Mit einem Fahrzeug den
Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter
Verstoß gegen die Wartepflicht in § 19 Abs. 2 StVO überquert |
50 |
3 |
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot
/Monat |
|
Der Abstand von einem
vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter |
|
|
|
|
bei einer Geschwindigkeit
von mehr als 80 km/h weniger als |
|
|
|
|
5/10 des halben Tachowertes |
40 |
1 |
|
|
4/10 des halben Tachowertes |
50 |
2 |
|
|
3/10 des halben Tachowertes |
75 |
3 |
|
|
2/10 des halben Tachowertes |
100 |
4 |
1* |
|
1/10 des halben Tachowertes |
125 |
4 |
1* |
|
bei einer Geschwindigkeit
von mehr als 130 km/h weniger als |
|
|
|
|
5/10 des halben Tachowertes |
50 |
2 |
|
|
4/10 des halben Tachowertes |
75 |
3 |
|
|
3/10 des halben Tachowertes |
100 |
4 |
|
|
2/10 des halben Tachowertes |
125 |
4 |
1 |
|
1/10 des halben Tachowertes |
150 |
4 |
1 |
|
* soweit die Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h beträgt |
Abbiegen
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|
Beim Linksabbiegen nicht
voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet |
40 |
1 |
|
Abgebogen, ohne Fahrzeug
durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet |
40 |
2 |
|
Beim Abbiegen auf einen
Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet |
40 |
2 |
|
Beim Abbiegen in ein
Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen
Verkehrsteilnehmer gefährdet |
50 |
2 |
|
Kreisverkehr, links herumgefahren |
20 |
|
Autobahn
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot
/Monat |
|
Auf Autobahnen oder
Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung
gefahren |
|
|
|
|
in einer Ein- oder Ausfahrt |
50 |
4 |
|
|
auf Nebenfahrbahn oder
Seitenstreifen |
100 |
4 |
|
|
auf durchgehender Fahrbahn |
150 |
4 |
1 |
|
Seitenstreifen zum Zwecke
des schnelleren Vorwärtskommens benutzt |
50 |
2 |
|
|
"Elefantenrennen" auf Autobahn - mit
geringer Geschwindigkeit überholt |
40 |
1 |
|
|
Auf Autobahnen oder
Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt |
40 |
2 |
|
|
Straftat |
Punkte |
Freiheitsstrafe
/Geldstrafe
/Fahrverbot |
|
Grob verkehrswidriges und
rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung
oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde
Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. |
7 |
Freiheitsstrafe bis zu
5 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis |
Rote Ampel
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot
/Monat |
|
Ampel bei "Rot" überfahren |
50 |
3 |
|
|
Ampel bei "Rot" überfahren
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
125 |
4 |
1 |
|
Ampel bei schon länger als 1
sec. leuchtendem "Rot" überfahren |
125 |
4 |
1 |
|
Ampel bei schon länger als 1
sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren |
200 |
4 |
1 |
Grüner Pfeil
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|
Beim Rechtsabbiegen mit
Grünpfeil |
|
|
|
vor dem Rechtsabbiegen nicht
angehalten |
50 |
3 |
|
den Fahrzeugverkehr der
freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf
Radwegefurten, gefährdet |
60 |
3 |
|
den Fußgängerverkehr oder
den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen |
|
|
|
behindert |
60 |
3 |
|
gefährdet |
75 |
3 |
Fußgängerüberweg
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|
An einem Fußgängerüberweg,
den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der
Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit
herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt |
50 |
4 |
Fahrerflucht
|
Tatbestand |
Punkte |
|
Fahrerflucht bei tätiger
Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht
(Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des
Täters innerhalb von 24 Stunden) |
5 |
|
Sonstige Fälle der
Fahrerflucht |
7 |
Überholen
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot
/Monat |
|
Überholt unter Nichtbeachten
von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) |
40 |
1 |
|
|
Zum Überholen ausgeschert
und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet |
40 |
2 |
|
|
Außerhalb geschlossener
Ortschaft rechts überholt |
50 |
3 |
|
|
Überholt, obwohl nicht
übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede
Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer
Verkehrslage |
50 |
3 |
|
|
und dabei Verkehrszeichen
(Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295,
296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen
Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt |
75 |
4 |
|
|
mit Gefährdung oder
Sachbeschädigung |
125 |
4 |
1 |
|
"Elefantenrennen" auf Autobahn - mit
geringer Geschwindigkeit überholt |
40 |
1 |
|
Fahrzeugmängel
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|
Kfz (außer Mofa) oder
Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen |
50 |
3 |
|
oder als Halter
Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
75 |
3 |
|
Kfz oder Anhänger in
mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen |
50 |
3 |
|
oder als Halter
Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
75 |
3 |
Handyverbote
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|
Missachtung des
Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt: |
|
|
|
als Kraftfahrzeugführer |
40 |
1 |
|
als Radfahrer |
25 |
- |
|
Als vorsätzlicher Verstoß
nicht im Bußgeldkatalog geregelt; Sanktionshöhe im Einvernehmen zwischen
Ländern und Bund festgelegt. |
|
|
Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|
Mitnahme eines Kindes
ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung |
|
|
|
bei einem Kind |
40 |
1 |
|
bei mehreren Kindern |
50 |
1 |
|
Mitnahme eines Kindes bei
nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer
Rückhalteinrichtung |
|
|
|
bei einem Kind |
30 |
- |
|
bei mehreren Kindern
|
35 |
- |
|
Sicherheitsgurt nicht
angelegt, auch in Bussen (Fahrgast), LKWs |
30 |
- |
Versäumen der Hauptuntersuchung
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|
Fahrzeug zur
Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt |
|
|
|
Lkw, Busse und andere Kfz,
für die Sicherheitsprüfungen vorgesehen sind |
|
|
|
Fristüberschreitung |
|
|
|
bis zu 2 Monate |
15 |
- |
|
mehr als 2 bis 4 Monate |
25 |
- |
|
mehr als 4 bis 8 Monate |
40 |
1 |
|
mehr als 8 Monate |
75 |
2 |
|
Pkw und Krafträdern sowie
sonstigen Kfz |
|
|
|
Fristüberschreitung |
|
|
|
mehr als 2 bis zu 4 Monate |
15 |
- |
|
mehr als 4 bis zu 8 Monate |
25 |
- |
|
mehr als 8 Monte |
40 |
2 |
Sonstige Verkehrsverstöße
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|
Gegen das Rechtsfahrgebot
verstoßen |
|
|
|
bei Gegenverkehr, beim
Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und
dadurch einen anderen gefährdet |
40 |
2 |
|
auf Autobahnen oder
Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert |
40 |
2 |
|
Als Führer eines
kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei
Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei
Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung
eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den
nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht |
75 |
3 |
|
Fahrzeugrennen |
1.000 |
4 |
|
Kreisverkehr |
|
|
Parkuhr
|
Tatbestand |
EURO |
Punkte |
|
An abgelaufener
Parkuhr, ohne Parkscheibe, ohne Parkschein bzw. bei Überschreiten der
erlaubten Höchstparkdauer geparkt: |
5 |
|
|
- bis zu 30 Minuten |
5 |
|
|
- bis zu 1 Stunde |
10 |
|
|
- bis zu 2 Stunden |
15 |
|
|
- bis zu 3 Stunden |
20 |
|
|
- länger als 3 Stunden |
25 |
|
Halten
|
Tatbestand |
EURO |
Punkte |
|
Unzulässig gehalten: |
10 |
|
|
- mit Behinderung |
15 |
|
|
- in „zweiter Reihe“ |
15 |
|
|
-- mit Behinderung |
20 |
|
|
Unzulässiges
Halten/Parken auf Geh- und Radwegen: |
15 |
|
|
- mit Behinderung |
25 |
|
|
- länger als 1 Stunde |
25 |
|
|
--
mit Behinderung |
35 |
|
|
- bei Feuerwehrzufahrt |
35 |
|
|
Unberechtigt auf
Behindertenparkplatz |
35 |
|
|
Behinderung von Rettungsfahrzeugen
an engen Stellen + Kurven Behinderung |
40 |
1 |
|
Parken in Feuerwehrzufahrt |
50 |
1 |
Kennzeichendelikte
|
Tatbestand |
EURO |
Punkte |
|
Kennzeichen mit Glas,
Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen |
50 |
2 |
|
Rechtswidriges Abstellen
von Kfz mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraumes |
40 |
1 |
|
Kurzzeitkennzeichen: |
|
|
|
- Nichtvornahme der
Eintragung in den Schein |
10 |
|
|
- Inbetriebnahme nach
dem Ablaufdatum |
50 |
3 |
|
Verstöße gegen
Vorschriften über die Kennzeichnung und Anbringung von Kindersitzen auf
Beifahrerplätzen mit Airbag: |
|
|
|
- Nichtkennzeichnung |
5 |
|
|
- falsche Anbringung des
Kindersitzes |
25 |
|
|
Busspur: |
|
|
|
Rechtswidriges Benutzen der Busspur: |
15 |
|
|
bei Behinderung |
35 |
|
|
bei Begehung durch
Radfahrer |
10 |
|
Sonntagsfahrverbot für LKW
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
|
Sonntagsfahrverbot für LKW: |
|
|
|
Verbotswidrig an einem
Sonntag oder Feiertag gefahren |
40 |
1 |
|
Als Halter das
verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet |
200 |
1 |
Alkohol
|
Alkoholgehalt im Blut |
Wenn keine Anzeichen
von Fahrunsicherheit vorliegen |
Wenn Anzeichen
von Fahrunsicherheit vorliegen |
Wenn es
zu einem Unfall kommt |
|
Ab 0,3
Prom. |
|
7
Punkte
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
7
Punkte
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
|
Ab 0,5
Prom. |
4
Punkte
Geldbuße bis
1.500 €
Fahrverbot bis 3 Monate |
7
Punkte
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
7
Punkte
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
|
Ab 1,1
Prom.
|
7
Punkte
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
7
Punkte
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
7
Punkte
Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
Straftaten
|
STRAFTATEN: |
|
|
|
Tatbestand |
Strafe |
Punkte |
|
Straßenverkehrsgefährdung |
Freiheitsstrafe bis 5
Jahre oder Geldstrafe |
7 |
|
Fahrunsicherheit durch
Alkohol oder Rauschmittel |
Freiheitsstrafe bis 1
Jahr oder Geldstrafe |
7 |
|
Unerlaubtes Entfernen
vom Unfallort (Fahrerflucht) |
Freiheitsstrafe bis 3
Jahre oder Geldstrafe |
5
- 7 |
|
Kennzeichen-Missbrauch |
Freiheitsstrafe bis 1
Jahr oder Geldstrafe |
6 |
|
Selbst fahren oder
fahren lassen mit unversichertem Kraftfahrzeug u. Anhänger |
Freiheitsstrafe bis 1
Jahr oder Geldstrafe |
6 |
|
Selbst fahren oder
fahren lassen ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots |
Freiheitsstrafe bis 1
Jahr oder Geldstrafe |
6 |
|
Unterlassene
Hilfeleistung |
Freiheitsstrafe bis 1
Jahr oder Geldstrafe |
5 |
|
Nötigung |
Freiheitsstrafe bis 3
Jahre oder Geldstrafe |
5 |
|
in besonders schweren
Fällen |
Freiheitsstrafe von 6
Monate bis 5 Jahre |
5 |
|
Fahrlässige Tötung im
Straßenverkehr |
Freiheitsstrafe bis 3
Jahre oder Geldstrafe |
5 |
|
Fahrlässige
Körperverletzung im Straßenverkehr |
Freiheitsstrafe bis 3
Jahre oder Geldstrafe |
5 |
|
Gefährliche Eingriffe in
den Straßenverkehr |
Freiheitsstrafe bis 5
Jahre oder Geldstrafe |
5 |
Stand: 01.04.20024 - ohne Gewähr
für Richtig- & Vollständigkeit
|