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Was kostet was?

Das Risiko, bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln ertappt zu werden, hat sich erheblich erhöht. Bei welchen Vergehen Sie mit welchen Strafen rechnen müssen, sagt der aktuelle Verwarnungs- und Bußgeldkatalog.



Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen für einen Regelfall festgeschrieben, also wenn keine Besonderheiten vorliegen. Blieb der Verkehrsverstoß allerdings nicht ohne Folgen oder liegen bereits einschlägige Voreintragungen vor, so wirkt sich das verschärfend aus. Umstände, die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen, erlauben eine Abweichung zugunsten des Betroffenen.

Im Verwarnungsgeldkatalog sind weniger schwerwiegende Verfehlungen geregelt. Sie sind mit einem Verwarnungsgeld von DM 10,- bis DM 75,- belegt. In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Erfolgt keine Zahlung und stellt die Behörde das Verfahren auch aus sonstigen Gründen nicht ein, so wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Bußgeldkatalog umfasst gewichtigere Verkehrsverstöße. Die Regelsätze liegen zwischen DM 80,- und DM 1.500,-. Die rechtskräftige Ahndung wird im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. Für einige besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten Dauer als Regelfolge vorgesehen. Sofern die Umstände der Tat oder die Auswirkungen des Fahrverbotes erheblich vom Durchschnittsfall abweichen, kann ausnahmsweise von dessen Verhängung - gegen Erhöhung der Geldbuße - abgesehen werden.

Im Bußgeldverfahren erhält der Betroffene zunächst Gelegenheit zur Anhörung. Die Angaben zur Sache sind dabei freiwillig. Werden hierzu Ausführungen gemacht, so prüft die Behörde, ob der Tatvorwurf fallengelassen oder geändert wird; andernfalls ergeht ein gebührenpflichtiger (es entstehen hier weitere Kosten in der Regel in Höhe von DM 36,-) Bußgeldbescheid.

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dadurch wird eine richterliche Überprüfung des Tatvorwurfes in einer Hauptverhandlung erreicht. Der Betroffene ist hier grundsätzlich zum Erscheinen im Termin verpflichtet und kann davon nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag entbunden werden. Das Gericht entscheidet darüber, ob das Verfahren zur Einstellung gelangt oder der Betroffene freigesprochen oder verurteilt wird. Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist die Überprüfung des Urteils auf Verfahrensfehler oder Gesetzesverstöße im Rahmen einer Rechtsbeschwerde möglich.


Änderungen zum 01.05.2000


Zuwiderhandlung

Regelsatz in DM

Punkte

Fahrverbot

Halten und Parken:      
Halteverbot missachtet

20

   
Parkverbot missachtet

30

   
In zweiter Reihe Parken/Halten

30

   
unzulässig auf Autobahn gehalten

60

   
       
Höchstparkdauer überschritten:      
bis zu 30 Minuten

10

   
bis zu 1 Stunde

20

   
bis zu 2 Stunden

30

   
bis zu 3 Stunden

40

   
länger als 3 Stunden

5o

   
       
Parken - Allgemein:      
nicht platzsparend geparkt

20

   
Parkverbot missachtet

30

   
Parkverbot länger als eine Stunde missachtet

50

   
in zweiter Reihe geparkt

40

   
Anhänger ohne Kfz länger als 2 Wochen geparkt

40

   
Parken auf Sperrflächen

50

   
Parken im Fußgängerbereich

60

   
Parken

auf Behindertenparkplätzen

75

   
Parken vor oder in gekennzeichneten   Feuerwehrzufahrten

75

   
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen

80

2

 
       
Personensicherung (Sicherheitsgurte, Kindersitze, Schutzhelme):      
Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen 30    
Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert 80 1  
Sicherheitsgurt nicht angelegt 60    
Kind nicht ordnungsgemäß gesichert 60    
Kind ohne jegliche Sicherung befördert 80 1  
Kindersitz gegen die Fahrtrichtung auf Beifahrersitz mit Airbag

50

   
Beifahrerairbag ohne Aufkleber bzw. Hinweis

10

   
       
Überholen:      
Innerorts rechts

60

   
Mit zu geringem Seitenabstand

60

   
Beim Uberholtwerden Tempo erhöhen

60

   
unter Missachtung von Verkehrszeichen

80

1

 
Außerorts rechts überholen

100

3

 
Überholen bei möglicher Behinderung des Gegenverkehrs oder unklarer Verkehrslage

100

3

 
Missachtung von Verkehrszeichen, durchgehender Linie, Fahrtrichtungs-Pfeilen

150

4

 
Missachtung von Verkehrszeichen, durchgehender Linie, Fahrtrichtungs-Pfeilen - mit Gefährdung

250

4

1 Monat

       
Beleuchtung:      
Nur mit Standlicht fahren

20

   
Auf beleuchteter Fahrbahn mit Fernlicht fahren

20

   
Motorradfahren ohne Fahrlicht

20

   
Bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen am Tag nicht mit Abblendlicht fahren

-innerorts

50

   
-außerorts

80

2

 
       
Öffentliche Verkehrsmittel, Schulbusse:      
Anfahren von Haltestelle nicht ermöglichen

10

   
Missachtung des ÜberhoIverbots von Bussen mit Warnblinklicht beim Anfahren der Haltestelle  

1

 
Missachtung der Schrittgeschwindigkeit bei Vorbeifahrt an Bussen mit Warnblinklicht Uberschreitung in km/h

bis 10

30

   
11 - 15

50

   
16 -20

75

   
21-25

100

   
26-30

120

   
31-40

200

   
41 - 50

250

4

1 Monat

51 - 60

350

4

1 Monat

über 60

450

4

2 Monate

Busspur - unerlaubt benutzen

30    

Busspur - Bus behindern

75    
       
Unfall:      
Als Beteiligter Verkehr nicht

sichern

60

   
Unfallspuren (Beweise) beseitigen

60

   
       
Geschwindigkeitsüberschreitung:      
Überschreitungen in km/h

bis 10 innerorts

30

   
11 - 15 innerorts

50

   
16 - 20 innerorts

75

   
21 - 25 innerorts

100

1

 
26 - 30 innerorts

120

3

Ein Monat Fahrverbot, wenn binnen eines Jahres (ab Rechtskraft der ersten Entscheidung) die Geschwindigkeit erneut um mehr als 25 km/h überschritten wurde!

31 - 40 innerorts

200

3

1 Monat

41 - 50 innerorts

250

4

1 Monat
51 - 60 innerorts

350

4

2 Monate
61-70 innerorts

650

4

3 Monate
über 70 innerorts

850

4

3 Monate
       
bis 10 außerorts

20

   
11 - 15 außerorts

40

   
16 - 20 außerorts

60

   
21 - 25 außerorts

80

1

 
26 -30 außerorts

100

3

Ein Monat Fahrverbot, wenn binnen eines Jahres (ab Rechtskraft der ersten Entscheidung) die Geschwindigkeit erneut um mehr als 25 km/h überschritten wurde!

31-40 außerorts

150

3

Ein Monat Fahrverbot, wenn binnen eines Jahres (ab Rechtskraft der ersten Entscheidung) die Geschwindigkeit erneut um mehr als 25 km/h überschritten wurde!

41 - 50 außerorts

200

3

1 Monat
51 - 60 außerorts

300

4

1 Monat
61 - 70 außerorts

550

4

2 Monate
über 70 außerorts

750

4

3 Monate
       
Dichtes Auffahren:      
bei bis zu 80 km/h

50

   
bei mehr als 80 km/h betrug Abstand weniger als halber Tachowert

75

   
bei mehr als 80 km/h Abstand weniger als 5/10

80

1

 
4/10

100

2

 
3/10

150

3

 
2/10

200

4

1 Monat (bei mehr als 100 km/h)

1/10 des halben Tachowertes

250

4

1 Monat (bei mehr als 100 km/h)

bei mehr als 130 km/h Abstand weniger als 5/10

100

2

 
4/10

150

3

 
3/10

200

4

 
2/10

250

4

1 Monat

1/10  des halben Tachowertes

300

4

1 Monat

       
Vorfahrt:      
STOP-Zeichen nicht befolgt

20

   
Missachtung des STOP-Zeichens mit Gefährdung

100

3

 
Missachtung der Vorfahrt mit Gefährdung

100

3

 
       
Ein- oder Ausfahren bei Autobahn/Kraftfahrtstrasse:      
außerhalb der Anschlußstellen ausgefahren

50

   
außerhalb der Anschlußstellen eingefahren

50

   
Verbotenes Ein- oder Ausfahren auf Autobahnen mit Gefährdung anderer

100

3

 
beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet 100 3  
gegen Rechtsfahrgebot verstoßen mit Behinderung 80 1  
Seitenstreifen für schnelleres Vorankommen benutzt 100 2  
gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in Ein- oder Ausfahrt 100 4  
gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 200 4  
gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren auf der durchgehenden Fahrbahn 300 4

1 Monat

       
Abbiegen:      
Entgegenkommendes Fahrzeug nicht durchlassen und gefährden

80

2

 
Nicht voreinander abbiegen und andere gefährden

80

1

 
Fußgänger gefährden

80

2

 
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden, Rückwärtsfahren jemanden gefährden

100

2

 
Überfahren einer durchgezogenen Linie

(links abbiegen)

60

   
Überfahren einer durchgezogenen Linie

(links abbiegen) - Gefährdung des Verkehrs

75

   
       
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil:      
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil - Querverkehr behindert

75

   
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil - Querverkehr gefährdet

120

3

 
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil - vor Abbiegen nicht angehalten

100

3

 
       
Rotlichtverstöße:      
Einfacher Verstoß

100

3

 
mit Gefährdung

250

4

1 Monat

Länger als 1 Sekunde rot

250

4

1 Monat

mit Gefährdung

400

4

1 Monat

       
Zuwiderhandlung- Fußgängerüberwege:      
Missachtung des Fußgänger Vorrechts

100

4

 
Fußgänger im verkehrsberuhigten Bereich gefährden

80

1

 
       
Alkohol/Drogen:

Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

     
Fahren mit 0,5 bis 0,79 Promille

200

2

Geplant ist für Ende 2000 eine Anhebung der Rechtsfolgen wie jetzt für 0,8 Promille bzw. 0,4 mg/l
Fahren mit 0,39 mg/l Atemalkohol

200

2

Geplant ist für Ende 2000 eine Anhebung der Rechtsfolgen wie jetzt für 0,8 Promille bzw. 0,4 mg/l
Fahren mit 0,8 bis 1,09 Promille

500

4

1 Monat

Fahren mit 0,4 bis 0,54 mg/l Atemalkohol

500

4

1 Monat

bei Wiederholung

1000

4

3 Monate

bei mehrfacher Wiederholung

1500

4

3 Monate

Fahren unter nachgewiesenem Drogenkonsum

500

4

1 Monat

bei Wiederholung

1000

4

3 Monate

bei zweiter Wiederholung

1500

4

3 Monate

bei mehrfacher Wiederholung

3000

4

3 Monate

       
Sonstiges: Abschleppen:      
Nicht nächste Autobahnausfahrt benutzen

40

   
Schleppen ohne Warnblinklicht

10

   
Motorrad abschleppen

20

   
Fußgängerzone befahren oder Verkehrsverbotsschild missachten

40

   
       
Haupt- und Abgasuntersuchung:     TüV-Bericht muß seit dem 01.12.1999 im Auto mitgeführt werden!
Überschreiten der Anmeldefrist zur Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate (60 Tage) bis zu 4 Monate

30

   
um mehr als 4 Monate bis zu 8 Monaten

50

   
um mehr als 8 Monate

80

2

 
ASU Frist um mehr als 2 Monate bis 8 Monate überschritten

30

   
ASU Frist um mehr als 8 Monate überschritten

80

1

 
abstellen eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison auf einer öffentlichen Strasse

80

1

 
       
Bereifung:      
Unzureichende Profiltiefe

100

3

 
       
Kennzeichen:      
Fehlen der Kennzeichen

75

   
Mit Glas, Folien etc. abdecken

100

1

 
       
Illegale Straßenrennen:      
Veranstalter

400

4

 
Teilnehmer

400

4

1 Monat

       
Radfahrer:      
Radweg nicht oder in falsche Richtung benutzen, Busspur unberechtigt benutzen, falsche Richtung innerhalb einer Einbahnstrasse 

30

   
daraus resultierende Behinderung

40

   
daraus resultierende Gefährdung

50

   
bei Sachbeschädigung

60

 

 

Stand: 01.05.2000 - ohne Gewähr für Richtig- & Vollständigkeit


 Straftatbestände:

STRAFTATEN:    
Tatbestand Strafe

Punkte

Straßenverkehrsgefährdung Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

7

Fahrunsicherheit durch Alkohol oder Rauschmittel Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

7

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - seit 01.05.2000 NEU Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

Kennzeichen-Missbrauch Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Selbst fahren oder fahren lassen mit unversichertem Kraftfahrzeug u. Anhänger Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Selbst fahren oder fahren lassen ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Unterlassene Hilfeleistung Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

5

Nötigung Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 5 Jahre

5

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

5

Stand: 01.05.2000 - ohne Gewähr für Richtig- & Vollständigkeit


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

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