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Dauerschuldverhältnisse: Änderung nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz bis zum 31.12.2002! Nach Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB müssen Dauerschuldverhältnisse (= geschuldete Leistung hängt in ihrem Umfang von einer Zeitdauer ab) an die Neuregelungen des Bürgerlichen Gesetzesbuches durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz bis zum 01.01.2003 angepaßt werden. Hierunter fallen insbesondere folgende Verträge: Mietverträge; Pachtverträge; Leasingverträge; Agenturverträge; Handelsvertreterverträge; Vertragshändlerverträge; Lizenzverträge; Know-How-Überlassungsverträge; Kundenschutzvereinbarungen; Franchiseverträge.
- Nicht jedoch: Kreditkauf auf Raten! Haben Sie diese Verträge nicht an das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz angepasst, so kann es Ihnen ab 01.01.2003 passieren, das einzelne Vertragsklauseln unwirksam sind. Im schlimmsten Fall kann sogar der gesamte Vertrag unwirksam sein! Sie sollten mithin Ihre Verträge den Neuerungen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz anpassen! Anmerkung: Das Schuldrechtsreformgesetz hat auch Auswirkungen auf die Abwicklung und den Vollzug von Grundstückskaufverträgen! Auch hier ist Vorsicht geboten, bevor Sie unnötig Geld verlieren oder rechtliche Probleme bekommen! |
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Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
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