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Mieter dürfen auch nach 22.00 Uhr noch baden und duschen LG Köln Az.: 1 S 304/96 Mietvertragsklauseln, die das nächtliche Baden und Duschen ausschließen, sind unwirksam. Jedoch darf man nachts lediglich 30 Minuten lang duschen, zumindest in Düsseldorf.............. (OLG Düsseldorf - Az.: 5 Ss [OWi] 411/90 - [OWi] 181/90). |
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