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eBay-Auktion – Verwendung fremder Fotos in Auktion strafbar!


OLG Brandenburg

Az.: 6 U 58/08

Urteil vom 03.02.2009


Wer als eBay-Verkäufer in seinen Auktionen fremde Fotos verwendet, die er nicht selbst gefertigt und/oder irgendwo im Internet gefunden hat, macht sich gegenüber dem jeweiligen Inhaber der Lizenz- und Nutzungsrechte des Fotos schadensersatzpflichtig (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08). Ferner hat er die Nutzung des Fotos zu unterlassen und muss notfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Desweiteren muss er mit einer kostenpflichtigen Abmahnung durch einen Rechtsanwalt rechnen, dessen Kosten er ebenfalls zu tragen hat.

 

Gemäß der §§ 97, 98 Urheberrechtsgesetz (kurz UrhG) hat der Lizenz- und Nutzungsberechtigte des Fotos gegenüber dem jeweiligen eBay-Verkäufer Unterlassungs-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche.

 

Als eBay-Powerseller sollte man seine selbstgefertigten Produktfotos mit einem Urhebervermerk versehen. Ferner sollte man darauf hinweisen, dass die widerrechtliche Verwendung der Fotos sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt wird. Nachfolgende Klausel kann man in seiner Artikelbeschreibung oder seinen AGB einbauen:

 

Die Internetseiten und Lichtbilder von………….genießen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nachahmung oder Entnahme von Lichtbildern, Texten etc. ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von…………..statthaft. Die Lichtbilder genießen den Schutz des § 72 Urheberrechtsgesetz. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt und führen gemäß §§ 97, 98 Urheberrechtsgesetz zu Unterlassungs-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüchen von…………... Als Schadensersatz pro unzulässiger Vervielfältigung wird mindestens ein Betrag in Höhe von 500,00 Euro geltend gemacht.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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