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Bewertung des Erbes durch das Finanzamt Die Vermögenswerte einer Erbschaft werden vom Finanzamt unterschiedlich bewertet. Bargeld und Wertpapiere werden zum Nenn- bzw. Kurswert angerechnet, bei Sachvermögen gelten gesonderte Richtlinien. Grundsätzlich ist die Weitergabe von Immobilien steuerlich günstiger als das Vererben von Bargeld. Da Häuser und Grundstücke nicht ohne weiteres zu veräußern sind, räumt das "Finanzamt" eine Art von "Rabatt" ein: Nur gut 50 % des aktuellen Marktwerts werden besteuert. Für alle Bewertungen von Sachvermögen gilt: Das Finanzamt lässt in der Regel auch mit sich handeln......... |
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