|
|
|
| Änderung
des Erziehungsgeldgesetzes – (BGBl. I 2000, S. 1426 ff.): Das dritte Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes, das am
26.10.2000 verkündet wurde (BGBl. I 2000 S. 1426 ff.) und am 01.01.2001 in
Kraft tritt, sieht folgende Änderungen vor: §
Der Zeitraum, in dem
Erziehungsgeld gezahlt wird, wird auf 24 Monate erhöht (§ 4 Abs.1) §
Das
monatliche Erziehungsgeld beträgt bei einer beantragten Zahlung für längstens
12 Monate - 900 DM §
Das
monatliche Erziehungsgeld beträgt bei einer beantragten Zahlung für längstens
24 Monate - 600 DM §
Die
Einkommensgrenzen sowie die Kinderzuschläge für jedes weitere Kind
wurden erhöht (§ 5) §
Die unschädliche wöchentliche
Arbeitszeit wurde auf 30 Stunden erhöht (§ 2 Abs.1) |
|
Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
| ||||||