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Steuerfreies Existenzminimum beträgt 2003:

6.948 Euro im Jahr


Das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum beläuft sich für Alleinstehende 2003 auf 6.948 Euro im Jahr. Für Ehepaare wurden 11.640 Euro, für Kinder 3.636 Euro errechnet. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss dem Steuerpflichtigen von seinen Einkünften so viel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie bedarf.


Grundfreibetrag

Der auf dem Existenzminimum beruhende steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2003 7.426 Euro für Alleinstehende und 14.853 Euro für Ehepaare. Der Grundfreibetrag für Kinder beläuft sich auf 3.648 Euro.



Existenzminimum: Das Existenzminimum setzt wie folgt zusammen:

bei Alleinstehenden:

Regelsatz von 3.564 Euro

einmalige Leistungen von 540 Euro

Kosten der Unterkunft von 2.304 Euro

Heizkosten von 540 Euro

 

bei Ehepaaren:

Regelsatz von 6.420 Euro

einmalige Leistungen von1.008 Euro

Kosten der Unterkunft von3.516 Euro

Heizkosten von 696 Euro

 

bei Kindern

Regelsatz von 2.316 Euro

einmalige Leistungen von 468 Euro

Kosten der Unterkunft von 708 Euro

Heizkosten von 144 Euro

 

Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird im Jahr 2003 mit 2.160 Euro angesetzt, so dass die Summe der Freibeträge für Kinder 5.808 Euro beträgt.



 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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