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Überblick über die Familienförderung in EURO

(Quelle: Bundesfamilienministerium)


Auch die Familienförderung wurde zum 01.01.2002 auf Euro umgestellt. Im Rahmen der zweiten Stufe der Familienförderung wurden viele Familienleistungen erhöht. Die staatlichen Leistungen gestalten sich wie folgt:

 

1. Kindergeld:

1., 2. und 3. Kind 154 € / Monat 301 DM
4. und jedes weitere Kind 179 € / Monat 350 DM

 

2. Kinderfreibeträge:

Existenzieller Sachbedarf 3.648 € / Jahr 7.134 DM
Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 2.160 € / Jahr 4.224 DM
Kinderfreibeträge gesamt 5.808 € / Jahr 11.358 DM

 

3. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten:

absetzbar bei nachgewiesenen Kosten über 1.538 € 1.500 € / Jahr 2.934 DM

 

4. Bundeserziehungsgeld:

Maximalbetrag (volles Erziehungsgeld) 307 € / Monat 600 DM
Bei Inanspruchnahme des Budgets 460 € / Monat 900 DM

Maximalbetrag (volles Erziehungsgeld) für Geburten ab 2002

 

bei den Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen)

für die ersten 6 Monate bei Paaren 51.130 € 100.000 DM
für die ersten 6 Monate bei allein Erziehenden 38.350 € 75.000 DM
danach bei Paaren 16.470 € 32.300 DM
danach bei allein Erziehenden 13.498 € 26.400 DM

Die Einkommensgrenzen nach den ersten 6 Monaten erhöhen sich je weiterem Kind des Berechtigten zusätzlich um 2.797 € (für Geburten im Jahr 2002).

 

5. Unterhaltsvorschuss:

für Kinder bis 5 Jahre alte Bundesländer 111 € / Monat 231 DM
für Kinder bis 5 Jahre neue Bundesländer 97 € / Monat 205 DM
für Kinder zwischen 6 und 11 J. alte Bundesländer 151 € / Monat 309 DM
für Kinder zwischen 6 und 11 J. neue Bundesländer 134 € / Monat 276 DM

 

6. BaföG:

Höchstbetrag für auswärts Studierende 585 € / Monat 1.140 DM

 

7. Mutterschaftsgeld:

Um die gesetzlichen Abzüge vermindertes, durchschnittliches Arbeitsentgelt des Mitglieds einer Krankenkasse, höchstens jedoch: pro Kalendertag 13 € 25 DM
für nicht-versicherte Arbeitnehmerinnen: insgesamt 205 € 400 DM
für familienversicherte Frauen ohne geringfügige Beschäftigung: einmalig  77 €  150 DM

 

8. Kinderkomponente in der Eigenheimzulage:

Je Kind 767 € / Jahr 1.500 DM

 

9. Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge - jährliche Zulage je Kind:

2002/2003 46 € / Jahr 90 DM
2004/ 2005 92 € / Jahr 180 DM
2006/ 2007 138 € / Jahr 270 DM
ab 2008 185 € / Jahr 362 DM

 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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