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Überblick über die Familienförderung in EURO (Quelle: Bundesfamilienministerium) Auch die Familienförderung wurde zum 01.01.2002 auf Euro umgestellt. Im Rahmen der zweiten Stufe der Familienförderung wurden viele Familienleistungen erhöht. Die staatlichen Leistungen gestalten sich wie folgt:
1. Kindergeld:
2. Kinderfreibeträge:
3. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten:
4. Bundeserziehungsgeld:
Maximalbetrag (volles Erziehungsgeld) für Geburten ab 2002
bei den Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen)
Die Einkommensgrenzen nach den ersten 6 Monaten erhöhen sich je weiterem Kind des Berechtigten zusätzlich um 2.797 € (für Geburten im Jahr 2002).
5. Unterhaltsvorschuss:
6. BaföG:
7. Mutterschaftsgeld:
8. Kinderkomponente in der Eigenheimzulage:
9. Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge - jährliche Zulage je Kind:
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