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Rechtsanwaltskanzlei Kotz Fehler................. Neuer Versuch:
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Zunächst einmal möchten wir uns bei Ihnen vorstellen:
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Die anwaltliche Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Kotz ist vornehmlich zivilrechtlich geprägt. Herr Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat eine Vorliebe für das Straßenverkehrsrecht im weitesten Sinne. Einen genauen Überblick über die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz bekommen Sie hier: Tätigkeitsschwerpunkte Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz hat eine Vorliebe für das Recht der neuen Medien, das Verkehrs- und Versicherungsrecht (in diesen Bereichen absolviert RA Dr. Kotz Fachanwaltslehrgänge), das Baurecht, das Mietrecht sowie für Unterlassungs- und Schadensersatzfragen jeglicher Art. Im Rahmen seiner Doktorarbeit beschäftigte sich Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz mit "Grundlagen negatorischen und quasi-negatorischen Rechtschutzes" ( Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in allen anderen Angelegenheiten. Gutachten: Wir erstellen insoweit auch juristische Gutachten für außergerichtliche Streitigkeiten und in Fällen in denen deutsches Recht im Ausland zur Anwendung kommt. Urteilsservice: Sollten Sie einmal ein Urteil auf dieser Homepage nicht finden, von dem Sie sowohl das Gericht als auch das Aktenzeichen kennen, so sind wir gerne bereit Ihnen dieses gegen Erstattung der entstehenden Kosten zu beschaffen. Korrespondenzmandate: Zur Übernahme von Korrespondenzmandaten - auch kurzfristigen - sind wir gerne bereit. Hier können Sie sich unseren Kanzleiflyer 1 und 2 herunterladen: Kanzleiflyer 1: Seite1 - Seite2 - Kanzleiflyer 2: Seite 1 - Seite 2
Die anwaltliche Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Kotz ist vornehmlich zivilrechtlich geprägt. Herr Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat eine Vorliebe für das Straßenverkehrsrecht im weitesten Sinne. Einen genauen Überblick über die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz bekommen Sie hier: Tätigkeitsschwerpunkte Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz hat eine Vorliebe für das Recht der neuen Medien, das Verkehrs- und Versicherungsrecht, das Familienrecht, das Mietrecht sowie für Unterlassungs- und Schadensersatzfragen jeglicher Art. Im Rahmen seiner Doktorarbeit beschäftigte sich Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz mit "Grundlagen negatorischen und quasi-negatorischen Rechtschutzes" (ISBN 3-8300-109284-3, 254 Seiten). In diesem Bereich entwickelte er das sog. "allgemeine eigenpersönliche Herrschaftsrecht". Dieses eigenpersönliche Herrschaftsrecht hat die Verfügungsgewalt über das eigene Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit zum Gegenstand und die daraus resultierenden Abwehransprüche bei Verletzung desselben. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in allen anderen Angelegenheiten. Gutachten: Wie erstellen insoweit auch juristische Gutachten für außergerichtliche Streitigkeiten und in Fällen in denen deutsches Recht im Ausland zur Anwendung kommt. Urteilsservice: Sollten Sie einmal ein Urteil auf dieser Homepage nicht finden, von dem Sie sowohl das Gericht als auch das Aktenzeichen kennen, so sind wir gerne bereit Ihnen dieses gegen Erstattung der entstehenden Kosten zu beschaffen. Korrespondenzmandate in Siegen und Umgebung: Zur Übernahme von Korrespondenzmandaten - auch kurzfristigen - sind wir gerne bereit.
Gemäß unserer Kanzleiphilosophie sind
Sie für uns als Mandant ein Mensch mit individuellen Fragen und Ansprüchen,
der eine ausführliche
fachliche Beratung und das Eingehen auf seine ganz spezifischen
Fragen sucht - dabei jedoch auch eine möglichst Ausführliche fachliche
Beratung (Rechtslage, Erfolgschancen, Kostenrisiken,
praktische Bedeutung und Umsetzung etc.) und das Eingehen auf Ihre ganz spezifischen Gerne können Sie sich hierzu auch einen ausführlichen Eindruck unter der Seite Kanzleiphilosophie verschaffen. Des weiteren sollten Sie sich schon bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes ein Bild über die Kosten eines möglichen Rechtsstreits machen. Auch hier beraten wir unsere Mandanten sehr ausführlich. Einen Überblick über die möglichen Kosten können Sie sich unter der Seite Kosten verschaffen. Hier bekommen Sie auch eine kleine Einführung in die Rechtsanwaltsgebührenordnung! Eine anwaltliche Beratung kann im persönlichen Gespräch, per Post, E-Mail, Telefon und/oder Videokonferenz erfolgen. Selbstverständlich können Sie mit uns auch einen "anwaltlichen Hausbesuch" vereinbaren. Insoweit kommen wir Mandanten mit "knappem Zeitbudget" gerne entgegen. Besprechungs-, "Hausbesuchs"- oder Vor-Ort-Termine können selbstverständlich auch für Wochenenden vereinbart werden. |
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Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
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