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Flugticket nicht erhalten - Was nun und wer trägt die Kosten für die Neuausstellung?


1. Habe mein Flugticket nicht erhalten – Was nun?

Flugtickets dienen lediglich als Nachweis über den abgeschlossenen Beförderungsvertrag. Erhält ein Kunde kein Ticket, so hat er dennoch einen Anspruch auf Beförderung. Hat der Kunde den Nicht-Erhalt der Tickets nicht zu vertreten, so muss der Reiseanbieter die entstehenden Mehrkosten selbst tragen. Wer seine Reise online gebucht hat, kann mit der zugesandten elektronischen Buchungsbestätigung am Flughafen die Ausstellung eines neuen Tickets verlangen. Mit der Buchung wird der Kunde bereits auf die Passagierliste gesetzt und hat daher auch ein Recht darauf mitzureisen.

2. Wer trägt die Mehrkosten für die erneute Ausstellung des Flugtickets?

Die Kosten für die Ausstellung eines Ersatztickets muss grundsätzlich der Anbieter der Reise tragen. Ihn trifft auch die Beweislast dafür, dass das eigentliche Ticket den Kunden erreicht hat. Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Kunden diese Mehraufwendungen aufbürden, sind unzulässig. Verschickt ihr Reisebüro die Tickets jedoch nicht, sondern legt sie lediglich zur Abholung bereit, oder werden die Tickets nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden verschickt, so muss der Kunde im Zweifelsfall die Kosten für eine Neuausstellung tragen.


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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