Re: Schlagzeuglärm


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Abgeschickt von Mag. am 27 Januar, 2009 um 18:52:35:

Antwort auf: Schlagzeuglärm von kastenmacher am 27 Januar, 2009 um 16:17:58:

Zunächst abmahnen, wenn es nicht aufhört,
Polizei rufen, damit sie es mit eigenen Ohren hören und Anzeige erstatten nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz. Siehe Link. Eine
Hamburgische landesrechtliche Lärmverordnung gibt es nicht mehr.



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