Pkw-Kaufvertrag: Rücktritt von verbindlicher Bestellung


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Abgeschickt von Stefan am 06 Februar, 2009 um 13:15:22

Hallo,
es gibt bereits ein Urteil zu o.g.Sachverhalt (Az: 1 O 565/03 LG Bremen v.09.09.2003). Ich habe jetzt m.E. eine ähnliche Konstellation:
1. Kauf eines Neuwagens im Autohaus ("Verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeuges") am 29.10.2009 (Barzahlung vereinbart)
2. Mit Schreiben (Fax) vom 30.01.2009 (ca.14Uhr) hat der Käufer die Bestellung widerrufen/rückgängig gemacht.
3. Mit Einschreiben/Einwurf vom 30.01.2009, eingegangen am 31.01.2009 hat der Verkäufer die Annahme der Bestellung bestätigt.
Mmh, ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen oder nicht ?!
Ist es üblich eine solche Auftragsbestätigung mit Einschreiben/Einwurf zu verschicken ? Ich würde ja fast darauf wetten, dass der Verkäufer aufgrund des erhaltenen Fax noch schnell am gleichen Tag die AB verschickt hat, um sein "Schäfchen ins trockene zu bringen".
Ist das obige Urteil auf diesen Sachverhalt analog anwendbar ?!
Vielen herzlichen Dank für eine baldige Antwort.
Gruß
Stefan



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