Re: Besitzanspruch Auto nach Erbablehnung


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Abgeschickt von Olli am 12 August, 2008 um 13:07:00:

Antwort auf: Besitzanspruch Auto nach Erbablehnung von Momotive am 11 August, 2008 um 21:04:45:

Das Auto gehört zum Erbe, genau so, wie die Schulden. Da der Staat / Land nach Erbausschlag letztendlich der Erbe ist, hat er auch das Auto geerbt. Es kann eine Nachlassunterschlagung vermutet werden.



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