Abgeschickt von Olli am 12 August, 2008 um 13:07:00:
Antwort auf: Besitzanspruch Auto nach Erbablehnung von Momotive am 11 August, 2008 um 21:04:45:
Das Auto gehört zum Erbe, genau so, wie die Schulden. Da der Staat / Land nach Erbausschlag letztendlich der Erbe ist, hat er auch das Auto geerbt. Es kann eine Nachlassunterschlagung vermutet werden.