Re: Hat die Bank einen Fehler gemacht?


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Abgeschickt von Bankkfm. am 04 November, 2008 um 09:49:32:

Antwort auf: Re: Hat die Bank einen Fehler gemacht? von Leser am 03 November, 2008 um 17:45:16:

Das ist eine böse Falle. Trotz (früherer) abgeschlossener Bankausbildung war mir auch nicht
auf Anhieb bewußt, daß die Erben diese Vollmacht (über den Tod hinaus) sang- und klanglos widerrufen können. Die Vollmachtgeberin fühlte sich auf der sicheren Seite und die/der Bankangestellte setzte (vielleicht) dieses Wissen um die Widerrufbarkeit beim Tod des Bevollmächtigten als selbstverständlich voraus. Aber ein Hinweis seitens der Bank wäre unbedingt vonnöten gewesen; doch wer rechnet schon mit dem plötzlichen Tod des Bevollmächtigten. Es wäre (außer der Inanspruchnahme der Bank wegen Beratungsfehler) gut, wenn sich durch Zeugen nachweisen ließe, daß die Vollmachtgeberin das Geld zur Verwaltung und nicht als Schenkung übertragen hat. Da ist wohl professionalle rechtliche Hilfe angesagt, meine ich. Vielleicht kann zunächst ein Banken-Ombudsmann helfen.



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