fahren ohne Fahrekarte wann Verjährung bzw wie hoch die Strafe


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Abgeschickt von thomas lauterbach am 17 Februar, 2009 um 12:14:15

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde am 24.10.2008 bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert. Während dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass ich vergessen hatte meine Fahrerkarte einzulegen. Mithilfe des Fahrtenschreibers konnte ein Tagesausdruck erstellt werden und da es sich um einen Leih LKW der Firma Sixt handelte konnte belegt werden das ich diesen erst am selbigen Tag geliehen habe. Nun flatterte mir gestern (16.02.2009) ein Anhörungsbogen ins Haus. Mir wird vorgeworfen das ich das Fahrzeug ohne Fahrerkarte betrieben habe und dementsprechend auch diese nicht vorgelegt habe (was ja stimmt). Meine Frage lautet nun was muss ich bezahlen oder ist es vielleicht schon verjährt da es länger als 3 Monate zurückliegt. Des Weiteren bin ich als Student knapp bei Kasse habe aber gelesen, dass mann wenn man fahrlässig handelt nur die Hälfte der Strafe bezahlen muss bzw. diese herabgesetzt werden kann wenn man in einer schwierigen finanziellen Situation ist. Habe den Tagesausdruck
mit Unterschrift des Polizeibeamten.

Vergehen:
§ 8 Abs 1 Nr 2 b und Abs 2 Fahrpersonalgesetz (gilt für beide Vergehen)

Fahrerkarte nicht vorgelegt:
§ 23 Abs 2 Nr 11 der Fahrpersonalverordnung
Artikel 15 Abs 7a der Verordnung EWG 3821/85

keine Fahrerkarte benutzt:
§ 23 Abs 2 Nr 7 Fahrpersonalverordnung
Artikel 15 Abs 2 unterabs 1 der Verordnung EWG 3821/85


Beste Grüße Tom



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