Abgeschickt von Frida am 06 November, 2008 um 20:11:34
Folgender Fall: Zwei Videofilmer haben parallel ein mehrmonatiges Großereignis mit der Kamera begleitet. Einer offiziell im Auftrag des Veranstalters, der zweite ehrenamtlich, mit Wissen des Veranstalters, aber nicht mit offiziellem Auftrag. Nun wurde der zweite, der ehrenamtliche, schon zu einer Unterschrift unter einen Vertrag gedrängt, der besagt, dass sein Film erst 2009 erscheint, während der offizielle Film nächste Woche erscheint. Doch nun will Filmer 1 seinem ungeliebten (aber vom Veranstalter geduldeten) Konkurrenten auch noch verbieten, in diesem Jahr noch für seinen Film zu WERBEN und GUTSCHEINE zu verkaufen, die dann bei Erscheinen des Films 2009 eingelöst werden können. Im Vertrag ist das Thema Werbung und Gutschein-Vorverkauf nicht geregelt. Darf Filmer 2 also Gutscheine verkaufen und Flyer verteilen dieses Jahr oder nicht?