Abgeschickt von Leser am 08 November, 2008 um 09:27:49:
Antwort auf: Kann das Gericht verlangen? von Linda am 07 November, 2008 um 21:47:13:
Wo soll denn das Problem sein?
Das Gericht wird feststellen, wer der Geschwister die Vollmacht gelöscht hat und wer ggfs. das Geld abgehoben oder das Konto aufgelöst hat. Wenn das Guthaben noch da ist, um so besser.
Aber, damit ist bei weitem nicht bewiesen, dass es Deiner Schwester gehört.
Falls das Gericht aber zu der Überzeugung kommt, dass es das Vermögen Deiner Schwester geblieben ist, werden die Schwestern des LG schon dafür sorgen, dass die, die davon nicht bekommen haben, auch nicht zurückzahlen müssen.
Du brauchst eigentlich keine Anschriften, eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Unterschlagung reicht völlig aus. Laß den Anwalt mal machen.