Abgeschickt von Dortmunder am 30 Juli, 2009 um 11:41:35
Ich habe heute (30.07.2009)ein Einschreiben der Agentur für Arbeit mit Rückschein erhalten. Das innenliegende Schreiben trägt das Datum 10.07.2009. Inhalt: "Der Einladung zum 10.07.2007 bin ich nicht nachgekommen... Kommen Sie am 15.07.2009...". Gleichzeitig erhalte ich einen weiteren Brief, ohne Einschreiben. Ich bekomme eine Sperrzeit von drei Wochen für den Monat Juli. Zum Termin 10.07.2009 habe ich mich schriftlich krankgemeldet. Ich war weder in der Lage, das Haus zum Arzt zu verlassen, noch das Arbeitsamt aufzusuchen.
Kurios: Das Einschreiben des AA trägt einen Stempel "Nicht abgeholt, Lagerfrist abgelaufen". Trotzdem war die Postbotin HEUTE bei mir und ich habe HEUTE den Rückschein unterschrieben. In diesem Einschreiben was ausserdem ein weiterer Brief, der gar nicht an mich gerichtet war. Ein Herr aus Dortmund wurde ebenfalls mit Briefdatum 10.07.2009 aufgefordert, am 15.07.2009 im AA zu erscheinen. Sollte er dies nicht tun, wird sein Leistungsanspruch gestrichen. Der arme... das Schreiben hat er nie bekommen, warscheinlich hat er -wie ich- heute Post bekommen und die Aufhebung seines Leistungsanspruches erhalten. Natürlich werde ich umgehend dafür sorgen, dass er diesen Brief erhält!
Meine Frage: Was muss ich beim Widerspruchsverfahren beachten? Da scheint ja einiges durcheinander zu gehen... Und kann ich um eine schnelle Bearbeitung drängen? Ich bekomme 677,- EUR ALG I, bin Single. Nach Auskunft der ARGE kann ich dort keine Ersatzleistungen beantragen, da ich frühestens HEUTE einen Antrag stellen kann. Und die Leistungen, um die es geht, liegen in der Vergangenheit. Problem: Ich bekomme JETZT erst mal so gut wie kein Geld und kann echt nix zu essen kaufen, Miete bezahlen, etc... Und das Widerspruchsverfahren wird sich Wochen hinziehen mit unklarem Ausgang.
Was kann ich tun? Wer kann mir mit Auskünften helfen?