Abgeschickt von Trudel am 25 Januar, 2011 um 11:09:58
Antwort auf: Re: Verweigerung von Gewinn von Mag. am 23 Januar, 2011 um 16:14:39:
Vielen Dank für den hilfreichen § 657!
Hat die Firma die Verjährungsfrist gehemmt mit der Verweigerung, die Uhr auszuhändigen und dem Hinweis "es bestehe auch kein einklagbarer Rechtsanspruch" (§ 203 Satz 1 BGB)?