Abgeschickt von Jochen am 02 Dezember, 2008 um 00:00:04
Antwort auf: Fahren ohne Fahrerlaubnis von nrg am 27 November, 2008 um 16:42:26:
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat!
Schön blöd, sich wegen sowas die Zukunft zu versauen. Aber ich will hier nicht den Schulmeister spielen.
Hattest Du wegen der Hehlerei eine noch offene Bewährungsstrafe? Dann wird es teurer!
Die Verurteilung wegen Hehlerei bleibt aber für immer im Bundeszentralregister stehen.
Und das liest der Richter und weiß somit, das Du es mit dem Gesetz nicht so genau nimmst. Wenn Du wegen Fahren ohne Führerschein rechtskräftig verurteilst wirst, wird dies auch im BZR wieder eingetragen. Das wäre dann dein zweiter Eintrag!
Gib die Tat in der Verhandlung zu und zeige Reue. Der Richter muß merken, daß es Dir leid tut! Ziehe nicht deine schäbigsten Klamotten zur Verhandlung an. Betätige Dich vor der Verhandlung ehrenamtlich in deiner Freizeit bei einer verkehrserzieherischen Maßnahme. Das alles macht einen guten Eindruck vor Gericht und hilft Dir bei einer möglichst geringen Strafe. Ist das Jugendamt noch für Dich zuständig? Dann frag dort mal nach, was Du noch machen kannst.