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Gerichtskosten/Gerichtsgebühren: 1. Allgemein: An Gerichtsgebühren sind zumeist drei Gebühren zu zahlen. Bei einem Versäumnisurteil, einem Anerkenntnis, einem Vergleich oder einer Klagerücknahme fallen die Gebühren bei Gericht geringer aus. Hinzu kommen noch die Zustellkosten (z.B. für das Urteil an die jeweiligen Parteien). Die Gebührentabelle ist degressiv gestaffelt, d.h. bei zunehmendem Streitwert nehmen die Gebühren prozentual ab. 2. Tabellarische Übersicht über die Gerichtskosten in Euro:
3. Tabellarische Übersicht über die Gerichtskosten in DM:
Von dem Mehrbetrag über 1.000.000 DM entstehen für je 100.000,00 DM 300,00 DM Gerichtskosten (von dem auf volle 100.000,00 DM aufzurundenden Wert). |
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