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Gewährleistung und Garantie - Unterschiede bei Kaufverträgen


Gewährleistung:


Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (z.B. beim Autokauf) für Mängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen. Wegen auftretender Mängel kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung (d.h. Beseitigung des bestehenden Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangen. Der Verkäufer muss den bestehenden Mangel auf seine Kosten beheben. Er muss im Rahmen der Nacherfüllung auch die anfallenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen. Der Käufer muss dem Verkäufer zur Durchführung der Nacherfüllung eine angemessene Frist setzen (z.B. 14 Tage). Schlägt die Nacherfüllung fehl bzw. verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis zurückfordern, oder den Kaufpreis mindern. Eine Nacherfüllung durch den Verkäufer ist in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch fehlgeschlagen. Unter Umständen kann der Käufer vom Verkäufer auch noch Schadensersatz oder den Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen fordern.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Kaufverträgen des täglichen Lebens 2 Jahre. Sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden. Bei Verträgen zwischen zwei Verbrauchern kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher jedoch nicht. Tritt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Vertragsgegenstandes ein Mangel auf, so wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Vertragsgegenstand bereits zum Übergabezeitpunkt mangelhaft war. Es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.


Garantie:


Unter einer „Garantie"/einem „Garantievertrag" versteht man eine freiwillige vertragliche Leistung. Sie besteht unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen. Eine Garantie kann über oder unter den gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen liegen. In der Regel liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen.

Häufig behaupten gewerbliche Verkäufer gegenüber einem Käufer unrichtigerweise, er habe nur die Ansprüche aus dem Garantievertrag und keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem gewerblichen Verkäufer (z.B. im Gebrauchtwagenhandel).


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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