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Glühbirnenverbot - schrittweises Verbot von Glühbirnen ab dem 01.09.2009


Am 27.01.1880 wurde Herrn Thomas Alva Edison das Patent der „Electric Lamp“ mit der Nr. 223.898 in den USA ausgestellt. Nunmehr soll diese „Electric Lamp“ = Glühbirne „aussterben“. Nach dem Willen der EU und ihres Umweltschutzprogrammes sollen ab dem 01.09.2009 Glühbirnen mit mehr als 100 Watt Leistung nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Restbestände sollen aber noch verkauft werden dürfen. Ab dem 01.09.2010 soll das Verbot auf Glühbirnen ab 75 Watt ausgeweitet werden, ab dem 01.09.2011 soll das Verbot sodann für Glühbirnen ab 60 Watt gelten und ab dem 01.09.2012 schließlich für Glühbirnen über 25 Watt. Ab dem 01.09.2016 sollen zudem keine Halogenlampen mehr verkauft werden dürfen.


 

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Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

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