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Bundesrat will ein Gesetz gegen illegale Graffiti-Sprayer! Das Bundesland Baden-Württemberg hat in den Bundesrat einen Gesetzesvorschlag zur Strafverschärfung bei Sachbeschädigung durch Graffiti-Sprayer eingebracht. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass § 303 StGB (= Sachbeschädigung) dahingehend abgeändert wird, dass neben der Zerstörung oder Beschädigung fremder Sachen auch deren Verunstaltung unter Strafe gestellt wird. |
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