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Gurtpflicht ab Juli 2004 auch in Bussen und Nutzfahrzeugen? Die EU-Kommission hat im Juni 2003 einen neuen Richtlinienvorschlag angenommen, der ab Juli 2004 den Einbau von Sicherheitsgurten auch in Klein- und Omnibussen, leichten Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen und weiteren Fahrzeugtypen vorschreibt. Spätestens ab dem 09.05.2006 soll für Kinder unter 3 Jahren das Anlegen eines Sicherheitsgurts sowie die Verwendung spezieller Rückhaltesysteme vorgeschrieben sein. Die EU-Kommission hat ferner im Juni einen neuen Richtlinienvorschlag angenommen, der neue technische Normen für die „Verbesserung der Sicherheit von Kraftfahrzeugen“ vorsieht. Die Maßnahmen beziehen sich in erster Linie auf Nutzfahrzeuge (Lieferwagen, Lastkraftwagen, Anhänger usw.) und Omnibusse. Zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit müssen die Fahrzeuge u.a. ausgestattet sein mit: ABS, leistungsfähigeren Rückspiegeln, stärkerer Lichtsignalanlage und einem verbesserten Seitenschutz (um zu verhindern, dass Radfahrer oder Fußgänger unter das Fahrzeug geschleudert werden). Ein weiterer Punkt dieses Vorschlags ist, dass Stadt- und Reisebusse behindertengerecht ausgelegt sein müssen. Zudem müssen reservierte Plätze und zweckdienlich angeordnete Stellplätze für Rollstuhlfahrer vorhanden sein. Reisebusse müssen ferner bei seitlichem Kippen ausreichenden „Überlebensraum“ aufweisen. Zudem ist die Zulassung von Abschleppvorrichtungen, Reifen, Scheiben usw. strengeren Vorschriften unterworfen. Diese Bestimmungen werden ab Januar 2006 eingeführt, wobei je nach Fahrzeugtyp eine Frist gesetzt wird, die spätestens 2010 ausläuft. Von dieser Richtlinie werden jedoch lediglich Neufahrzeuge erfasst. Nähere Informationen finden Sie unter: http://europa.eu.int/comm/enterprise/automotive/index.htm
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