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Hundebellen - Unterlassungsansprüche OLG Nürnberg NJW-RR 1991, S. 1230 ff.: .......Das Bellen von bis zu zwölf gleichzeitig versammelten Hunden auf dem Grundstück des Nachbarn, zu unterschiedlichen Tageszeiten, stellt eine erhebliche Störung des Nachbarn im Sinne von § 906 BGB dar und überschreitet die Grenze dessen, was ein Nachbar als Störung hinzunehmen hat....... |
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