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Insolvenzverfahren - Fristen

Alle Angaben ohne Gewähr!


Tatbestand

Rechtsbehelf

Fristdauer

Anordnung von Sicherungsmaßnahmen

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Eröffnungsbeschluss

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Zurückweisung des Antrags au Insolvenzeröffnung

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Insolvenzverwalter bestreitet die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung

Erhebung der Teststellungsklage und Nachweis gegenüber Insolvenzverwalter

Spätestens 2 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Verteilungsverzeichnisses

Einwendung gegen das Verteilungsverzeichnis Zurückweisung des Berichtigungsantrags

Antrag auf Berichtigung beim Insolvenzgericht

Binnen 3 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Verteilungsverzeichnisses

Zurückweisung de Berichtigungsantrags

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Stattgabe des Berichtigungsantrags

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Antrag des Schuldners aus Einstellung des Insolvenzverfahrens

Widerspruch

1 Woche ab öffentlicher Bekanntmachung

Einstellung des Insolvenzverfahrens

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Ablehnung der beantragten Einstellung des Insolvenzverfahrens

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Festsetzung der Verwaltervergütung

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Anordnung der Nachtragsverteilung

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Ablehnung des Antrags auf Nachtragsverteilung

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Aufstellung des Insolvenzplanes

Antrag auf  Versagung der Bestätigung des Insolvenzplanes

Spätestens im Abstimmungstermin

Bestätigung bzw. Nichtbestätigung des Insolvenzplanes

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Ankündigung der Restschuldbefreiung trotz entgegengesetztem Gläubigerantrag 

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Entscheidung über Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Nachträgliche Kenntnis von Gründen für die Versagung der Restschuldbefreiung

Antrag auf Widerruf der Restschuldbefreiung

1 Jahr nach Rechtskraft des Restschuldbefreiungsbeschlusses

Entscheidung über Widerrufsantrag

Sofortige Beschwerde

2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung

Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde

Sofortige Beschwerde

1 Monat nach Zustellung

 


 

Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht!

Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit.

Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift:

Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078


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