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Tatbestand |
Rechtsbehelf |
Fristdauer |
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Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
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Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
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Eröffnungsbeschluss |
Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
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Zurückweisung des Antrags au
Insolvenzeröffnung |
Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
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Insolvenzverwalter bestreitet die zur
Insolvenztabelle angemeldete Forderung |
Erhebung der Teststellungsklage und
Nachweis gegenüber Insolvenzverwalter |
Spätestens 2 Wochen nach öffentlicher
Bekanntmachung des Verteilungsverzeichnisses |
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Einwendung gegen das
Verteilungsverzeichnis Zurückweisung des Berichtigungsantrags |
Antrag auf Berichtigung beim
Insolvenzgericht |
Binnen 3 Wochen nach öffentlicher
Bekanntmachung des Verteilungsverzeichnisses |
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Zurückweisung de Berichtigungsantrags |
Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
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Stattgabe des Berichtigungsantrags
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Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
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Antrag des Schuldners aus Einstellung des
Insolvenzverfahrens |
Widerspruch |
1 Woche ab öffentlicher Bekanntmachung
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Einstellung des Insolvenzverfahrens
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Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
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Ablehnung der beantragten Einstellung des
Insolvenzverfahrens |
Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
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Festsetzung der Verwaltervergütung
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Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
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Anordnung der Nachtragsverteilung |
Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
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Ablehnung des Antrags auf
Nachtragsverteilung |
Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
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Aufstellung des Insolvenzplanes
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Antrag auf Versagung der Bestätigung des
Insolvenzplanes |
Spätestens im Abstimmungstermin
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Bestätigung bzw. Nichtbestätigung des
Insolvenzplanes |
Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
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Ankündigung der Restschuldbefreiung trotz
entgegengesetztem Gläubigerantrag |
Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung
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Entscheidung über Gläubigerantrag auf
Versagung der Restschuldbefreiung |
Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
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Nachträgliche Kenntnis von Gründen für
die Versagung der Restschuldbefreiung |
Antrag auf Widerruf der
Restschuldbefreiung |
1 Jahr nach Rechtskraft des
Restschuldbefreiungsbeschlusses |
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Entscheidung über Widerrufsantrag
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Sofortige Beschwerde |
2 Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung |
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Entscheidung des Landgerichts über eine
sofortige Beschwerde |
Sofortige Beschwerde |
1 Monat nach Zustellung
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