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Deutsche Bahn AG stellt Kundencharta mit SE-Ansprüchen vor!
Die Deutsche Bahn AG hat am 03.02.2004 ihre neue sog. „Kundencharta“ für den Fernverkehr vorgestellt (Die Kundencharta gilt nicht für den Nahverkehr! Gerade hier kommt es jedoch täglich zu gravierenden Verspätungen!). Die neue Kundencharta wird in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn AG aufgenommen. Ab 01.10.2004 können Fernreisende folgende Entschädigungsleistungen fordern:
Anmerkung: Auch in diesem Falle hat sich die Regierung wieder einmal auf die Zusage eines Unternehmens verlassen, anstatt klare gesetzliche Regelungen zu schaffen und auch Regelungen für den Nahverkehr zu treffen. |
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