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Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld wurde auf 18 Monate verlängert! Mit der jetzt beschlossenen „Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld“ (trat rückwirkend zum 01.01.2003 in Kraft) wird die Höchstbezugsfrist für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ auf 18 Monate (früher 15 Monate) verlängert. Außerdem wird mit der neuen Verordnung die Regelung über die Bezugsfrist für das „strukturelle Kurzarbeitergeld“ fortgeführt. Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine 24-monatige Bezugsfrist, wenn ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2003 entstanden ist. Die neue Verordnung ist befristet bis zum 31.12.2003.
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