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In NRW wird der Landtag verkleinert und die „Volksinitiative“ eingeführt:
Der nordrhein-westfälische Landtag hat seine eigene Verkleinerung beschlossen. Zur nächsten Landtagswahl in drei Jahren sinkt die Zahl der Abgeordneten von heute 201 auf 181. Ferner wurden die Anforderungen für ein erfolgreiches Volksbegehren von 20 auf 8 % der Wahlberechtigten gesenkt. Auch über Verfassungsänderungen können die Bürger jetzt direkt abstimmen. Neu eingeführt wird die so genannte Volksinitiative: Auf Antrag von 0,5 % der Wahlberechtigten muss sich der Landtag künftig mit einer Vorlage aus der Bevölkerung befassen.
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