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Mautbrücken: Vorsicht – Illegale Datensammlung!?


1. Das Thema LKW-Maut beschäftigt seit Wochen die Politik. Jedoch gibt es auch erhebliche Sicherheitsprobleme beim LKW-Mautsystem auf die momentan fast niemand hinweist. Es werden nämlich alle Lkw- wie auch Pkw-Fahrer bei der Durchfahrt unter den sog. „Mautbrücken“ auf den Autobahnen fotografiert. Die Mautbrücken stehen insoweit „an strategisch besonders ausgewählten Punkten“ auf den Autobahnen. Hierdurch ist der Polizei und den Sicherheitsbehörden die vollständige Überwachung des Fahrzeugverkehrs auf den Autobahnen möglich. Es könnten so Bewegungsprofile von Lkw- und Pkw-Fahrern erstellt werden. Dies ist im übrigen mit den sog. „On-Board-Units“ in den Lkw-Fahrerhäusern zur elektronischen Erfassung der Mautgebühren ohnehin möglich.

Nach Angaben des Betreiberkonsortium werden alle Fahrzeuge in den Mautbrücken gescannt und die Bilder von den Fahrzeugen gelöscht, die keine Maut zahlen müssen oder die Gebühr bereits entrichtet haben. Die kommerzielle Nutzung der Bilder soll gesetzlich verhindert werden. Bisher hat man sich jedoch offenbar hierüber im Verkehrsministerium noch keine Gedanken gemacht?! Auch ist noch nicht geklärt, wer, wann und wie Zugriff auf die gesammelten Bilder und Daten erhält. Oder ob diese Sammlung von Bildern und die möglichen Bewegungsprofile nicht auch an Wirtschaftskonzerne verkauft werden können. Bei der angespannten Haushaltslage sicherlich eine lukrative Idee.

2. Aus rechtlicher Sicht ist die Sammlung dieser Daten und die Erstellung von Bewegungsprofilen sehr bedenklich. Sie stellt zum einen einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz dar. Der einzelne Autofahrer hat insoweit auch einen Auskunftsanspruch gegenüber der jeweiligen Behörde bzw. dem privaten Betreiber, ob und welche Daten über ihn gesammelt werden.

Zum anderen stellt dieses Vorgehen auch einen elementaren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines jeden einzelnen Autofahrers dar. Hieraus können sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche eines jeden einzelnen Autofahrers aus den §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB (bei direkter und analoger Anwendung) ergeben.

3. Ferner könnten solche Bewegungsprofile auch für Terroristen jeder „Couleur“ interessant sein. Auf welchen Autobahnen bewegen sich die Politiker und „Wirtschaftsgrößen“ regelmäßig? Welche Reiserouten werden regelmäßig gewählt? Es dürfte einfach sein, diese „Kolonnenfahrten“ aus dem Datenbestand auszufiltern. Nur hieran scheint im Bundestag bisher noch niemand gedacht zu haben?!

4. Nicht nur die wirtschaftliche Auswertung des Datenbestandes könnte für den einzelnen Autofahrer unter Umständen zu lästigen und ungewünschten Begleiterscheinungen führen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie bekommen im Laufe des Jahres 2005 Post vom Straßenverkehrsamt. „Sehr geehrter Herr/Frau XY, wie wir über den Zeitraum vom 01.01.2004-31.12.2004 feststellen mussten, sind Sie zur Führung von Kraftfahrzeugen ungeeignet, da wir aufgrund der Mautstellenauswertungen im oben genannten Zeitraum feststellen mussten, dass Sie sich nie an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Hochachtungsvoll Ihr Straßenverkehrsamt“. Sicherlich ist diese Mutmaßung momentan noch ein wenig überzogen. Doch währet allen Anfängen!


 

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