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Mindestbesteuerung soll für Unternehmen verschärft werden! Nach den Vorstellungen der Bundesregierung im Rahmen der Agenda 2010 soll die Mindestbesteuerung für Unternehmen verschärft und für „Privatleute“ rückgängig gemacht werden. Von 2004 an soll es für Unternehmen nur noch eingeschränkt möglich sein, Verluste steuersparend auf spätere Gewinnjahre vorzutragen. Verluste von über 100.000 Euro dürfen auf spätere Jahre nur bis zur Hälfte der jeweiligen Gewinne angerechnet werden. Diese neue Regelung soll für die Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuern gelten. |
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